AGB für Geschäftskunden2

I. Allgemeines

1. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Vertragsbestandteil und gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, sofern wir deren Geltung nicht schriftlich zugestimmt haben. Wir erkennen abweichende Bedingungen auch dann nicht an, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag vorbehaltlos ausführen. Unsere AGB gelten, soweit es sich beidseitig um ein Handelsgeschäft handelt, auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden. Maßgeblich ist die jeweils bei Vertragsschluss geltende Fassung. Werden im Einzelfall Einzelvereinbarungen zwischen B2L GmbH & Co. KG und dem Kunden getroffen (z.B. Zusagen, Nebenvereinbarungen sowie Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen), so haben diese in jedem Fall Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Mündliche Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.


II. Angebote

1. Unsere Angebote sind freibleibend und richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsschluss kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande, spätestens jedoch mit dem Erhalt der Produkte durch den Kunden.

Der Kunde kann das Angebot telefonisch, per E-Mail im Händlerbereich auf

www.shop.b2l.group persönlich oder postalisch gegenüber dem B2L abgeben.

Der B2L GmbH & Co. KG kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Werktagen (Montag- Freitag)

  • indem annehmen, er dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform per E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder
  • indem er dem Kunden die bestellte Ware liefert, wobei insoweit der Zugang der Ware beim Kunden maßgeblich ist, oder
  • indem er den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert. Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Werktages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt.
  • Bei der Abgabe eines Angebots über den Onlineshop von B2L GmbH & Co. KG wir der Vertragstext von B2L gespeichert und dem Kunden nach Absendung seiner Bestellung nebst den vorliegenden AGB in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) zugeschickt. Zusätzlich wird der Vertragstext auf der Internetseite des Verkäufers archiviert.
  • Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die von B2L versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle von B2L oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
III. Preise, Untersuchung der Produkte, Liefer- und Zahlungsbedingungen
1. Unsere Preise sind Nettopreise, die Mehrwertsteuer wird jeweils in gesetzlicher Höhe zuzüglich in Rechnung gestellt. Die Zahlungsmöglichkeit/en wird/werden dem Kunden im Onlineshop von B2L oder per Mail mitgeteilt.
2. Unsere Preise verstehen sich „ab Werk“ (exw Incoterms) ausschließlich Transport, Versicherung, etwaige Reisekosten nebst Spesen und Verpackung, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Sofern sich aus der Produktbeschreibung des Verkäufers nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung gesondert angegeben.

Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat und die vom Kunden zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle). Solche Kosten können in Bezug auf die Geldübermittlung auch dann anfallen, wenn die Lieferung nicht in ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt, der Kunde die Zahlung aber von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt.

3. Der Kunde ist unbeschadet der vorstehenden Regelungen verpflichtet, die Produkte auf offenkundige Mängel oder Schäden vor der Übergabe an die Transportperson zu untersuchen, und solche offenkundigen Mängel oder Schäden innerhalb von 5 Tagen in Schriftform anzuzeigen. Hiervon abweichend gilt:

  • begründet ein unwesentlicher Mangel grundsätzlich keine Mängelansprüche;
  • hat B2L die Wahl der Art der Nacherfüllung;
  • beträgt bei neuen Waren die Verjährungsfrist für Mängel ein Jahr ab Gefahrübergang;
  • sind bei gebrauchten Waren die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln grundsätzlich ausgeschlossen;
  • beginnt die Verjährung nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt.
4. Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an B2L zurück, da eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware geht auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

B2L behält sich das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht vom Verkäufer zu vertreten ist und dieser mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Der Verkäufer wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert und die Gegenleistung unverzüglich erstattet.

IV. Zurückbehaltungsrechte / Aufrechnung

1. Dem Kunden stehen nur solche Zurückbehaltungsrechte zu, die auf Gegenansprüchen aus demselben Rechtsgeschäft herrühren.

2. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend machen. B2L behält sich bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

V. Ausführung der Aufträge

1. Der Kunde wird uns vor Auftragserteilung alle Daten, Unterlagen und sonstige Informationen in schriftlich verkörperter Form kostenfrei zur Verfügung stellen, die wir bei der Erstellung des Leistungsgegenstandes berücksichtigen sollen.

2. Die Gefahr des Untergangs der Leistung geht auf den Kunden über, sobald wir die Leistung einem Spediteur oder sonstigen Person zum Zwecke der Beförderung übergeben haben.

3. Wir sind - soweit dies zumutbar ist - zu Teillieferungen und -leistungen sowie zu einer Leistungserbringung vor Fälligkeit berechtigt.

VI. Gewährleistung

1. Für die an den Kunden gelieferten Produkte gelten die Bestimmungen über die kaufvertragliche Sachmängelhaftung, soweit in den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes bestimmt ist.

Die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten setzt voraus, dass der Kunde seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten unverzüglich, ordnungsgemäß und schriftlich nachgekommen ist. Schlechtleistungen, für die die gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten nicht geltent, sind innerhalb einer Ausschlussfrist von einer Kalenderwoche ab Erkennbarkeit der Schlechtleistung anzuzeigen. Wegen eines unerheblichen Mangels stehen dem Kunden keine Rechte zu.

2. Ansprüche und Rechte des Kunden wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit es sich bei den Vertragsgegenständen um gebrauchte Sachen handelt.

Bei Upcyclingmaterial handelt es sich um eine gebrauchte Sache in diesem Sinne. Hinsichtlich dieser Arbeiten stehen dem Kunden die gesetzlichen Mängelrechte nach Maßgabe dieser AGB zu. Im Übrigen sind die Ansprüche und Rechte des Kunden wegen Mängeln ausgeschlossen.

3. Fehler eines Produkts, die auf mangelnde Befolgung von Betriebs- und/oder Wartungsanweisungen zurückgehen, die auf gebrauchswidrigen Änderungen an dem Produkt beruhen, begründen keinen Mangel. Gleiches gilt für solche Mängel, die auf vom Kunden übermittelten Informationen oder Vorgaben beruhen.

4. Alle Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Ansprüchen des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

5. Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinen Abnehmern keine über die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften

hinausgehende Vereinbarungen getroffen hat.

VII. Rücktritt, Kündigung

1. Dem Kunden steht kein gesetzliches Rücktrittsrecht wegen einer nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachten Leistung zu, wenn wir die Pflichtverletzung nicht zu vertreten haben. Dies gilt nicht, wenn sich aus besonderen Vereinbarungen (z.B. Fixgeschäft) ein verschuldensunabhängiges Rücktrittsrecht des Kunden ergibt.

2. Kündigt der Kunde den Vertrag, so habt B2L grundsätzlich Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich unserer aufgrund der vorzeitigen Beendigung des Auftrages ersparten Aufwendungen.

VIII. Haftung

1. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet B2L nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

3. Die Einschränkungen der zwei vorstehenden Ziffern gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von uns, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

4. Die sich aus den vorstehenden Ziffern ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen etwaigen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

5. Darüber hinaus gilt für Unternehmer, dass die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB unberührt bleiben.

6. Handelt der Kunde als Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als genehmigt.

IX. Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an allen unseren Leistungen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Bei einem etwaigen Kontokorrentsaldo behalten wir uns das Eigentum vor, bis der Saldo ausgeglichen ist.

2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insb. bei Verzug, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und unsere Leistung zurückzunehmen.

3. Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weder verpfänden noch sicherheitshalber übereignen und hat uns Pfändungen, die auf Betreiben Dritter erfolgt sind, unverzüglich anzuzeigen.

4. B2L GmbH & Co. KG ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Verbindlichkeiten anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen in Verzug geraten, so ist B2L GmbH & Co. KG berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.

5. Der Kunde ist als Unternehmer zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt. Sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes (einschließlich Umsatzsteuer) im Voraus an B2L ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von B2L, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. B2L wird jedoch die Forderungen nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.

X. Höhere Gewalt

1. Ist uns eine Leistung aufgrund höherer Gewalt, insb. aufgrund von Rohstoff- Energie- und Arbeitskräftemangel, Arbeitskämpfen, gravierenden Transportstörungen, unverschuldeten oder unvorhersehbaren Betriebsstörungen, uns nicht zurechenbaren behördl. Maßnahmen, Pandemien, Naturkatastrophen oder sonstigen von uns nicht zu vertretenden Ereignissen nicht möglich, sind wir von der Lieferung/Leistung befreit, solange das Leistungshindernis andauert und wir den Kunden unverzüglich schriftlich informiert haben. Dauern diese Hindernisse mehr als vier (4) Monate an, haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Vertragserfüllung in Folge des Hindernisses für uns kein Interesse mehr hat und wir nicht das Beschaffungs- bzw. Herstellungsrisiko übernommen haben. Auf Verlangen des Kunden werden wir nach Ablauf der Frist erklären, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist unsere Leistungspflichten erfüllen.

XI. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

1. Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.

2. Für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seine Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir sind berechtigt, den Kunden auch an seinem Geschäftssitz oder einem anderen zuständigen Gericht zu verklagen.

3. Für alle Rechtsbeziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht. Das UN- Übereinkommen über den internationalen Warenkauf von 1980 sowie alle weiteren Kollisionsnormen finden keine Anwendung.

XII. Schlussbestimmungen

1. Sollte ein Punkt der Vertragsbeziehung mit dem Kunden ganz oder teilweise unwirksam sein oder später werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt, soweit nicht unter Berücksichtigung der nachfolgenden Regelung die Vertragsdurchführung für eine Partei eine unzumutbare Härte darstellt. Den Parteien ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bekannt, wonach eine salvatorische Klausel lediglich die Beweislast umkehrt. Es ist jedoch der ausdrückliche Wille der Parteien, die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unter allen Umständen aufrechtzuerhalten und damit § 139 BGB insgesamt abzubedingen. Das gleiche gilt für eine Lücke der Vertragsbeziehung. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine angemessene Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was diese Parteien gewollt haben oder gewollt hätten, wenn sie bei Abschluss des Vertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten.

2. Diese AGB wurden in Englischer und deutscher Sprache verfasst. Bei Abweichungen genießt die deutsche Version Vorrang.